Ruhestand: Diese Steuerregelung ermöglicht einen Abzug von 2.827 € im Jahr 2026 (hier sind die Einkommensgrenzen).

Diese Unterstützung gilt auch in anderen Lebenslagen.
Die Aufstockung ist nicht nur für über 65-Jährige vorgesehen. Auch bestimmte Rentner, die berufsbedingte Renten beziehen, können unter bestimmten Voraussetzungen früher davon profitieren. Ziel ist es, eine einfache, faire und maßgeschneiderte Unterstützung für unterschiedliche Lebenssituationen zu bieten.