Das Prinzip ist einfach: Wenn Sie am 31. Dezember des betreffenden Jahres über 65 Jahre alt sind, haben Sie Anspruch auf eine Steuerermäßigung, die direkt von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen wird. Wichtig ist jedoch, dass sich alles auf Ihr Nettoeinkommen bezieht, also den Betrag, der nach Abzug der üblichen Freibeträge vom Finanzamt verbleibt.
Für Alleinstehende gilt der Höchstbetrag, solange das Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Liegt es darüber, verringert sich die Ermäßigung schrittweise und entfällt schließlich ganz. Bei Paaren, bei denen beide Partner über 65 Jahre alt sind, werden die Grenzen entsprechend angepasst: Die Ermäßigung erfolgt proportional, sodass beide Partner von einer fairen Berechnung profitieren. Dieses flexible System ermöglicht eine individuelle Anpassung der Ermäßigung, ohne dass zusätzliche Schritte erforderlich sind.
Das Detail, das alles verändert: Manche Einkünfte zählen nicht.
Viele Rentner glauben, aufgrund ihrer im Laufe der Zeit angesammelten Investitionen oder Vermögenswerte von der Steuerbefreiung ausgeschlossen zu sein. Tatsächlich werden jedoch bestimmte Einkommensarten bei der Berechnung des Gesamtnettoeinkommens nicht berücksichtigt.
Zinsen, die bereits einer bestimmten Steuer unterliegen, oder Gewinne aus Anlagen mit einem festen Steuersatz werden nicht eingerechnet. Daher stellen Haushalte, die dachten, sie lägen über der Freigrenze, letztendlich fest, dass sie voll anspruchsberechtigt sind. Es ist ein bisschen so, als würde man eine vergessene Schublade öffnen und eine Rechnung finden, die einem die Woche erleichtert – eine echte, unerwartete Steuerersparnis.
Wie kann ich meine Berechtigung einfach überprüfen?
Der erste Schritt ist die Überprüfung Ihrer Steuererklärung des Vorjahres: Ihr gesamtes Nettoeinkommen ist übersichtlich ausgewiesen. Anschließend müssen Sie nur wenige Minuten prüfen, welche Einkünfte tatsächlich in dieser Summe enthalten sind. Sobald dies geklärt ist, wird alles viel verständlicher.
Viele Rentner schätzen die völlige Abwesenheit von Papierkram: keine speziellen Dokumente, keine Kästchen zum Ankreuzen, nichts. Die Finanzbehörden berechnen die Leistung automatisch, sofern die Angaben vollständig und korrekt sind.
